Sie befinden sich aktuell in den Brennpunkt Pflegerecht Blog-Archiven für den folgenden Tag 4.6.2009.
4.6.2009 von admin.
„Ein Absenken des Bildungsniveaus kann dabei vor allem vor der angestrebten »Delegation ärztlicher Tätigkeiten an die Pflegefachkräfte« und der Übernahme komplexer, verantwortlicher Aufgaben im Gesundheitswesen wahrlich nicht zielführend sein“, so die plausible und im Übrigen wohl von den beruflich Pflegenden ganz überwiegend vertretene Auffassung des Autors M. Zaddach in dem gleichnamigen Beitrag, in Die Schwester/Der Pfleger 06/2009, S. 592 ff. (S. 593).
In der Tat mutet zunächst das Vorhaben der Politik seltsam an, den Zugang zu den im Krankenpflegegesetz geregelten Berufen auf den Hauptschulabschluss abzusenken, während doch aller Orten gerade der Professionalisierung der Pflegeberufe das Wort geredet wird und hier offensichtlich eine ungetrübte Tendenz zur Akademisierung feststellbar ist, die gelegentlich auch darin mündet, dass einzelne Universitäten das „Promotionsstudium“ gleichsam wie „Sauerbier“ anbieten.
Zwar gehe es nicht um Diskriminierung, aber immerhin geht des doch um einen Beruf, „der sogar akademisch“ gelehrt wird (so P. Jacobs, in Pro und Contra, Absolventen mit Hauptabschluss – reicht das für die Pflege?, in Die Schwester/Der Pfleger, aaO., S. 541) und da verträgt es sich offensichtlich nicht, gerade in Zeiten von „PISA-Studien“ einer jungen Generation den Zugang zu einem Beruf zu eröffnen, der offensichtlich im Rahmen einer beabsichtigten Neuordnung der Gesundheitsfachberufe zu höheren Weihen berufen ist, nämlich der Substitution (und nicht Delegation!) von genuin ärztlichen Aufgaben.
In diesem Sinne erscheint es denn auch konsequent, dafür zu werben, dass die akademische Pflege einen „zuarbeitenden Unterbau“ benötigt (so Jacobs, aaO.), damit die Pflege auf ihrem Weg der Professionalisierung weiter voranschreiten kann.
Wir benötigen keine „Light-Pflege“ – so oder ähnlich könnte die Botschaft lauten und da erscheint es als Ironie des „Schicksals“, dass auch in der Debatte um die Neuordnung der Gesundheitsfachberufe gerade die Ärzteschaft vor einer „Medizin-Light“ gewarnt hat, in der der bisher „zuarbeitende Unterbau“ sich verselbständigen und auf gleicher Augenhöhe arbeiten möchte.
„Wir können das und gebt uns das Vertrauen“, so die einhelligen Botschaften der Berufsverbände und da könnte dann nachgefragt werden, wie wir auf eine gleichlautende Botschaft einiger ambitionierter Hauptschülerinnen und –schüler zu reagieren gedenken, wenn diese meinen, sich „ihren Berufswunsch“ erfüllen zu wollen.
Der alleinige Hauptschulabschluss als Bildungsgrundlage reiche also nicht aus, obgleich doch einiges nach PISA dafür spricht, dass insgesamt eine Verflachung des Bildungsniveaus quer durch alle schulischen Bildungsabschlüsse festgestellt werden kann.
Nun – die Argumente wiegen alle insgesamt schwer und von daher sollten sich auch die künftigen Hauptschulabsolventen in den Dienst des Patientenwohls und sich damit als „Unterbau“ zur Verfügung stellen. Ein wenig nachdenklich stimmt mich nur, dass im Rahmen der Substitution (!) genuin ärztlicher Leistungen auf die beruflich Pflegenden zugleich auch eine Delegation (!) pflegerischer Leistungen auf die Pflegeassistenzkräfte delegiert werden sollen und sich so die Frage aufdrängt, ob die nunmehr akademisierte Pflege bisher einen Großteil an Aufgaben wahrgenommen hat, die nunmehr von HauptschülerInnen wahrgenommen werden kann?
Alles in allem dürfte zumindest unsere Bundesgesundheitsministerin mit ihrer Aussage richtig liegen, dass auch das „Abitur oder der Realabschluss … noch keine Garantie dafür (sind), dass jemand später auf einem hohen Qualifikationsniveau pflegt.“ (Schmidt, in Die Schwester/Der Pfleger, aaO., S. 540), wobei diese Erkenntnis wohl auch für ein Studium mit allen akademischen Weihen und Würden gilt.
Kaum, dass die Pflegenden sich professionalisiert haben, gilt es zugleich auch darum, gewissermaßen ihre „Erbhöfe“ zu verteidigen und ihre Chancen scheinen hierfür noch nicht einmal schlecht zu stehen.
Aber vielleicht könnte sich ein Kompromiss aufdrängen. Könnte es eine Option sein, den Zugang zum Beruf in einer „Modellklausel“ zu eröffnen, zumal das Ergebnis von „Modellvorhaben“ durchaus offen zu sein scheint? Auch die beruflich Pflegenden werden letztlich den Beweis dafür antreten müssen, ob sie in der Lage sind, die genuin ärztlichen Leistungen lege artis zu erbringen. Auch hierfür ist eine formelle und materielle Qualifikation erforderlich, die derzeit nicht ohne weiteres unterstellt werden kann.
Jedes „Modellvorhaben“ ist mit Risiken behaftet und da wäre es doch eigentlich nur folgerichtig, auch das Risiko von Öffnungsklauseln in den Krankenpflegeberuf hinzunehmen – es sei denn, man/frau befürchtet einen allgemeinen Abstieg in der Professionalisierungsskala, obgleich man/frau sich doch gerade so intensiv um einen Aufstieg bemüht hat und zudem nachhaltig in der Öffentlichkeit dafür wirbt, künftig im „Haifischbecken der Selbstverwaltungskörperschaften“ mitschwimmen zu können. Vielfach gehört (leider!) eben zum „Berufsstand“ auch ein ausgeprägtes „Standesdenken“, dass nicht selten in einen „Standesdünkel“ mündet und insofern plädiere ich hier für eine breite Diskussion, die jedenfalls auch daran erinnert, dass die Pflege durchaus einen emanzipatorischen Weg beschritten hat, der bisher zu gehen nur mit einem Medizinstudium gestattet war.
Und – mit Verlaub: war es nicht auch das schwere Los der Altenpflege, sich über Jahre hinweg von ihrem konkurrierenden „Schwesternberuf“ zu emanzipieren – einem Beruf, der in der Wahrnehmung Außenstehender (und freilich auch so mancher Fachkräfte) zwischen „Hausfrau“ und „Putzfrau“ angesiedelt wurde?
Wenn Sie mögen, können Sie uns hierzu im Ihre Meinung mitteilen.
Lutz Barth
Geschrieben in Uncategorized | 2 Kommentare »